Rechtsprechung
   VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21359
VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06 (https://dejure.org/2006,21359)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 2 E 2388/06 (https://dejure.org/2006,21359)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 2 E 2388/06 (https://dejure.org/2006,21359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06

    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät;

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Im Übrigen verweist die Antragsgegnerin auf einen Beschluss des VG Osnabrück vom 25. April 2006 (1 B 21/06, juris), das den Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines ähnlichen Bonussystems abgelehnt hatte.

    Der Verordnungsgeber bringt durch die Verwendung des Bindewortes "und" deutlich zum Ausdruck, dass die Alternative der Gewährung von Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen selbstständig neben der des Inaussichtstellens von sonstigen Gewinnchancen steht (VG Osnabrück, Beschl. v. 25.4.2006, 1 B 21/06, juris).

    Das VG Osnabrück sieht daher Absatz 2 als Auffangtatbestand gegenüber dem spezielleren Absatz 1 Satz 1 an (Beschl. v. 25.4.2006, 1 B 21/06, juris).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Zudem stelle diese Form der Rabattgewährung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.11.2005, 6 C 8.05) eine verbotene Manipulation des in der Bauartzulassung festgelegten Spieleinsatzes für Geldspielgeräte dar.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur der alten Fassung der Spielverordnung insoweit ausgeführt, dass der Aufsteller das Spielgerät nicht dahin gehend manipulieren darf, dass mit einem geringeren Einsatz gespielt wird, als im Zulassungsschein vorgesehen ist (Urt. v. 23.11.2005, 6 C 8/05, juris).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Der Anwendbarkeit der polizeiliche Generalklausel im Gewerberecht steht insbesondere nicht § 1 Abs. 1 GewO entgegen, denn die abschließenden Regelungen über die Gewerbezulassung sind nicht betroffen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.6.1971, I C 39.67, BVerwGE 38, S. 209).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93

    Spielhalle - Beseitigungsanordnung - Auflage

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO schließt die auf § 3 Abs. 1 SOG gestützte Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, S. 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Ist - wie vorliegend - die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln zur Ausfüllung von Regelungslücken herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.9.1989, 14 S 2193/87, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschl. v. 13.2.1997, 4 A 762/96, DÖV 1997, S. 1055).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 4 A 762/96

    Regelungslücken; Landesrechtliche Ordnungsrecht

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Ist - wie vorliegend - die Art und Weise der Gewerbeausübung Gegenstand ordnungsbehördlichen Einschreitens, können die landesrechtlichen polizeilichen Generalklauseln zur Ausfüllung von Regelungslücken herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.9.1989, 14 S 2193/87, GewArch 1990, S. 403; OVG Münster, Beschl. v. 13.2.1997, 4 A 762/96, DÖV 1997, S. 1055).
  • VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
    Die Regelung in § 6a Satz 3 SpielV, wonach die Gewährung von Freispielen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, rechtfertigt keine andere Auslegung (so aber anscheinend VG München, Beschl. v. 9.5.2006, M 16 S 06.1579, n.v.).
  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 10 BV 08.351

    Zur Zulässigkeit von Bonussystemen in Spielhallen

    Diese Ansicht ist allerdings nicht unumstritten (vgl. VG Hamburg vom 22.5.2006 2 E 2388/06 juris).

    § 9 Abs. 2 SpielV wird von Teilen der Rechtsprechung (vgl. VG Osnabrück vom 25.4.2006 GewArch 2006, 389; VG Hamburg vom 22.8.2006, 2 E 2388/06 juris) und Wissenschaft (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Januar 2007, RdNr. 5 zu § 9 SpielV; Hahn in Frijauf, GewO, Februar 2008, RdNr. 8 zu § 9 SpielV) als umfassendes und gleichsam lückenschließendes Vergünstigungsverbot angesehen.

  • VG München, 05.01.2007 - M 16 S 06.4578

    Gewerberecht: Untersagung eines Bonus- und Informationssystems bei

    In diesem Zusammenhang wurde auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 23. November 2005, Az.: 6 C 8.05, und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. August 2006, Az.: 2 E 2388/06 verwiesen.

    Die Bezugnahme des Antragsgegners allein auf die Entscheidungen des VG Hamburg vom 22.8.2006 Az. 2 E 2388/06 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2005 - Az. 6 C 8.05 in der Begründung des gegenständlichen Bescheids kann jedoch, insbesondere mit Blick auf die von der Behörde jeweils im Einzelfall vorzunehmende Tatbestands- und Rechtsfolgenbetrachtung, keine Auseinandersetzung damit entbehrlich machen, ob durch die Verwendung des Bonus- und Informationssystems der Antragstellerin nicht ein Fall des § 9 Abs. 1 oder § 9 Abs. 2 SpielV einschlägig sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 4 B 1191/06

    Rechtliche Auflagen für das Aufstellen von Spielgeräten ; Zulässigkeit der

    So auch Odenthal, ZfWG 2006, 286, 289 f.; ähnlich wohl VG Hamburg, Beschluss vom 22.8.2006 - 2 E 2388/06 -, Juris.
  • VG München, 23.10.2007 - M 16 K 07.2726
    In diesem Zusammenhang wurde auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 23. November 2005, Az.: 6 C 8.05 , und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. August 2006, Az.: 2 E 2388/06, verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht